Mit ihm beauftragt der Versicherungsmakler eine Versicherungsgesellschaft das Risiko in beschriebener Form zu versichern. Der Deckungsauftrag des Maklers ist vergleichbar mit dem Antrag des Versicherungsnehmers.
Mit ihm beauftragt der Versicherungsmakler eine Versicherungsgesellschaft das Risiko in beschriebener Form zu versichern. Der Deckungsauftrag des Maklers ist vergleichbar mit dem Antrag des Versicherungsnehmers.