Autoinhaltsversicherung

Autoinhaltsversicherung

Fahrzeuge von Handwerkern werden häufig aufgebrochen. Das wertvolle Werkzeug ist begehrt. Bei Verkehrsunfällen geht teures Material zu Bruch. Die Autoinhaltsversicherung zahlt den Schaden. Fünf Punkte sind besonders wichtig.

Wie der richtige Versicherungsschutz aussieht

Die richtige Ausgestaltung der Autoinhaltsversicherung, auch Werkverkehrversicherung genannt, beginnt mit der korrekten Benennung der versicherten Güter. Die von Versicherern standardmäßig vorgeschlagenen Formulierungen sind meistens zu eng gefasst. Dadurch besteht für wichtige transportierte Güter (z.B. einzelne Werkzeuge, Keramik oder Messinstrumente) womöglich kein Versicherungsschutz.

Empfehlung: Bohren Sie die Standard-Formulierungen bei Antragstellung auf und vermeiden Sie dadurch Deckungslücken. Vereinbaren Sie eine gänzlich offene, oder zumindest eine möglichst weit gefasste Definition der Güter.

Wovor eine gute Autoinhaltsversicherung schützt

  • Unfall des Transportmittels
  • Brand, Explosion,
  • höhere Gewalt (Naturereignisse)
  • Diebstahl des ganzen Fahrzeugs
  • Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug
  • Raub und räuberische Erpressung
  • Unfälle beim Be- und Entladen

Was im Kleingedruckten wichtig ist

Diebstahl während der Nachtzeit

Wird ein Transport über Nacht unterbrochen, besteht Versicherungsschutz nur, wenn das Fahrzeug in einer abschließbaren Garage oder auf einem ununterbrochen bewachten Parkplatz abgestellt wird.

Empfehlung: Rüsten Sie Ihre Autoinhaltsversicherung mit einer Nachtzeitklausel auf und prüfen Sie die Formulierung genau, da vereinzelt hohe Selbstbeteiligungen gefordert werden.

Beladene Fahrzeuge am Firmensitz

Versicherungsschutz besteht nur für den Zeitraum, in dem die Güter vom Absendungsort, z.B. dem Lager, entfernt und anschließend unverzüglich an den Bestimmungsort, z.B. Kunden, transportiert werden. Wird ein beladenes Fahrzeug hingegen am Firmensitz abgestellt, besteht für dort entstehende Schäden (z.B. Diebstahl) kein Versicherungsschutz. Bei Fahrzeugen die regelmäßig nachts am Firmensitz abgestellt werden, steigt das Einbruch- und Diebstahlrisiko wegen Ausspähung erheblich an.

Empfehlung: Vereinbaren Sie gegen diese Deckungslücke eine Domizilklausel und kombinieren Sie diese mit der Nachtzeitklausel.

Beladene Fahrzeuge an den Wohnsitzen von Inhabern und Mitarbeitern

Je nach betrieblicher Notwendigkeit werden Montagefahrzeuge während der Nachtzeit und am Wochenende nicht am Firmensitz, sondern an den Wohnsitzen der Mitarbeiter abgestellt. Das Werkzeug, die teuren Maschinen und das Material für die Baustelle am nächsten Arbeitstag sind im Fahrzeug eingelagert und einem erhöhten Diebstahlrisiko ausgesetzt.

Versicherungsschutz besteht in diesem Fall nicht! Selbst die Domizilklausel bietet keinen ausreichenden Schutz, da es sich um den Wohnsitz und nicht um den Firmensitz handelt.

Empfehlung: Vereinbaren Sie eine erweiterte Domizilklausel um dieses Risiko abzudecken.

Versicherungssumme und Höchstentschädigung

Wichtig ist die korrekt bemessene Versicherungssumme. Häufig ist die maximale Entschädigung je Fahrzeug auf einen bestimmten Wert begrenzt. Diese Höchstentschädigung muss ausreichend und uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Tückisch sind Klauseln, die den Wert für einzelne Gütergruppen reduzieren. So kann festgelegt sein, dass für Werkzeuge und Maschinen nur 50 Prozent der je Fahrzeug vereinbarten Höchstentschädigung zur Verfügung stehen. Ähnliche Einschränkungen können für Keramik, Glas und weitere Gütergruppen gelten.

Empfehlung: Prüfen Sie in den Bedingungen Ihrer Autoinhaltsversicherung genau die Regelungen zur Höchstentschädigung. Verlassen Sie sich nicht auf die erste Seite des Versicherungsscheins. Gehen Sie ins Detail. Achten Sie besonders auf Einschränkungen bei Werkzeugen und zerbrechlichen Gütern wie Glas und Keramik.

Für Sie da

Markus Mohr
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