Autoinhaltsversicherung
Mehr Sicherheit für Werkzeuge und Material.
Ab 80 € pro Jahr und Fahrzeug.
Die Transporter von Handwerkern werden häufig aufgebrochen. Das wertvolle Werkzeug ist begehrt. Bei Verkehrsunfällen geht teures Material zu Bruch. Die Autoinhaltsversicherung, auch Werkverkehrversicherung genannt, sichert diese Risiken ab.
Die Autoinhaltsversicherung schließt eine Lücke
Normale Inhaltsversicherungen sichern Ihr Inventar auf Ihrem Firmengrundstück ab, aber nicht außerhalb davon. Die Vollkaskodeckung Ihrer KFZ-Versicherung zahlt für Schäden an Ihren Fahrzeugen, aber nicht für den darin befindlichen Inhalt.
Die Autoinhaltsversicherung schließt diese Lücke und gibt Ihnen mehr Sicherheit für Arbeitsgeräte und Baumaterial. Sie können Ihre Fahrzeuge jederzeit und überall unbesorgt abstellen.
Ihre Vorteile
Wir finden unter mehr als 40 Gesellschaften die passende Autoinhaltsversicherung für Sie.
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- Einbruchdiebstahl abgesichert – auch während der Nachtzeit
- Schäden durch Unfall mitversichert
- Ihr Profi-Werkzeug wird zum Neuwert erstattet – unabhängig vom Alter
- Auf Wunsch: Mitversicherung von Diebstahl auf Baustellen
- Geringe Selbstbeteiligung: Maximal 150 €
- Persönliche Betreuung. Kein Call-Center. Direkte Erreichbarkeit.
- Erfahrene Begleitung im Schadenfall vom Versicherungsmakler für SHK-Betriebe und Dachdecker
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Wovor sind Sie geschützt?

Unfall des Transportmittels

Brand, Explosion

Naturereignisse

Einbruch in das Fahrzeug rund um die Uhr

Raub und räuberische Erpressung

Unfälle beim Be- und Entladen
Worauf es bei der Autoinhaltsversicherung ankommt
Vollständige Güterbeschreibung
Die richtige Ausgestaltung der Autoinhaltsversicherung beginnt mit der korrekten Benennung der versicherten Güter. Die von Versicherern standardmäßig vorgeschlagenen Formulierungen sind meistens zu eng gefasst. Dadurch besteht für wichtige transportierte Güter (z.B. einzelne Werkzeuge, Keramik oder Messinstrumente) womöglich kein Versicherungsschutz.
Empfehlung: Bohren Sie die Standard-Formulierungen bei Antragstellung auf und vermeiden Sie dadurch Deckungslücken. Vereinbaren Sie eine gänzlich offene, oder zumindest eine möglichst weit gefasste Definition der Güter.
Passende Versicherungssumme für die Autoinhaltsversicherung
Häufig wird die maximale Entschädigung je Fahrzeug auf einen bestimmten Wert begrenzt. Diese Höchstentschädigung muss ausreichend und uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Tückisch sind Klauseln, die den Wert für einzelne Gütergruppen reduzieren. So kann festgelegt sein, dass für Werkzeuge und Maschinen nur 50 Prozent der je Fahrzeug vereinbarten Höchstentschädigung zur Verfügung stehen. Ähnliche Einschränkungen können für Keramik, Glas und weitere Gütergruppen gelten.
Empfehlung: Prüfen Sie in den Bedingungen Ihrer Autoinhaltsversicherung genau die Regelungen zur Höchstentschädigung. Verlassen Sie sich nicht auf die erste Seite des Versicherungsscheins. Gehen Sie ins Detail. Achten Sie besonders auf Einschränkungen bei Werkzeugen und zerbrechlichen Gütern wie Glas und Keramik.
Wir achten auf´s Kleingedruckte
Details der Autoinhaltsversicherung
Wird ein Transport über Nacht unterbrochen, besteht Versicherungsschutz nur, wenn das Fahrzeug in einer abschließbaren Garage oder auf einem ununterbrochen bewachten Parkplatz abgestellt wird.
Empfehlung: Rüsten Sie Ihre Autoinhaltsversicherung mit einer Nachtzeitklausel auf und prüfen Sie die Formulierung genau, da vereinzelt hohe Selbstbeteiligungen gefordert werden.
Versicherungsschutz besteht nur für den Zeitraum, in dem die Güter vom Absendungsort, z.B. dem Lager, entfernt und anschließend unverzüglich an den Bestimmungsort, z.B. Kunden, transportiert werden. Wird ein beladenes Fahrzeug hingegen am Firmensitz abgestellt, besteht für dort entstehende Schäden (z.B. Diebstahl) kein Versicherungsschutz. Bei Fahrzeugen die regelmäßig nachts am Firmensitz abgestellt werden, steigt das Einbruch- und Diebstahlrisiko wegen Ausspähung erheblich an.
Empfehlung: Vereinbaren Sie gegen diese Deckungslücke eine Domizilklausel und kombinieren Sie diese mit der Nachtzeitklausel.
Je nach betrieblicher Notwendigkeit werden Montagefahrzeuge während der Nachtzeit und am Wochenende nicht am Firmensitz, sondern an den Wohnsitzen der Mitarbeiter abgestellt. Das Werkzeug, die teuren Maschinen und das Material für die Baustelle am nächsten Arbeitstag sind im Fahrzeug eingelagert und einem erhöhten Diebstahlrisiko ausgesetzt.
Versicherungsschutz besteht in diesem Fall nicht! Selbst die Domizilklausel bietet keinen ausreichenden Schutz, da es sich um den Wohnsitz und nicht um den Firmensitz handelt.
Empfehlung: Vereinbaren Sie eine erweiterte Domizilklausel um dieses Risiko abzudecken.
Hand drauf:
Was nicht passt wird passend gemacht.
Individuell auf Sie zugeschnitten!
Sie haben besondere Risiken und Wünsche?
Ihr bisheriger Versicherer hat den Beitrag erhöht oder Ihren Vertrag gekündigt?
Wir finden die richtige Lösung für Sie.

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