KFZ-Versicherung für Handwerker
Mit einem Ansprechpartner haben Sie 19 Versicherer im Blick
Wir finden das passende Angebot für Ihren Fuhrpark
Ihre KFZ-Versicherung ist ein großer Kostenblock. Schadensfälle und Fahrzeugwechsel binden die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter. Es geht um Entlastung und schlanke Abwicklung. Die Fuhrpark-Versicherung bietet jährlich Optimierungs-Potential.
Ihre Vorteile
DILEX findet unter 19 KFZ-Versicherern das passende Angebot für Sie. Wir minimieren Ihren Verwaltungsaufwand. Sie sparen Zeit und Geld.
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- Zuverlässige Schadensabwicklung
- Unkomplizierte Fahrzeugwechsel
- Günstige Prämien, auch bei schlechtem Schadensverlauf
- Beitragskalkulation nach Ihrer Wahl: Festprämie, SF-Klassen oder Mischformen
- Auf Wunsch: Festprämie bereits ab dem 1. Fahrzeug
- Einheitliches Bedingungswerk für alle Fahrzeuge
- Sondertarife für hochwertige Geschäftsführerfahrzeuge
- Persönliche Betreuung. Kein Call-Center. Direkte Erreichbarkeit.
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Mehr Leistung für Ihre KFZ-Versicherung
Einige Beispiele:
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- Eigenschadendeckung in der Kraftfahrzeughaftpflicht (KH)
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art in der Teilkasko (TK)
- Austausch von Fahrzeugschlüsseln und -schlössern (TK)
- „Mallorca-Deckung“
- Schutzbriefleistung für PKW (VK)
- GAP-Deckung für PKW und Lieferwagen (VK)
- Neuwertentschädigung bis 12 Monate für PKW und Lieferwagen (VK)
- Mitversicherung grober Fahrlässigkeit (VK)
- Reifenversicherung über Teilkasko (TK)
- Kurzschlussschäden an der Verkabelung (TK)
- Brems-, Betriebs- und Bruchschäden für PKW und Nutzfahrzeuge (VK)
- Lackschäden durch chemische Einwirkungen (VK)
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Worauf es bei der KFZ-Versicherung ankommt
Korrekte Beschreibung des Risikos
Die richtige Ausgestaltung der KFZ-Versicherung beginnt mit der Berücksichtigung sämtlicher Risikomerkmale.
- Werden die Fahrzeuge nur gewerblich oder auch privat genutzt?
- Wer und wie alt sind die Fahrer?
- Werden entgeltliche Transporte vorgenommen?
- Wieviele Kilometer werden im Jahr zurückgelegt?
Der Trend geht bei der KFZ-Versicherung zu immer umfangreicheren Abfragen durch die Versicherer. Der Nachteil: Je mehr Merkmale bei der Tarifkalkulation berücksichtigt und danach zur Vertragsgrundlage werden, desto größer wird das Risiko für spätere Vertragsverletzungen und die daraus resultierenden Probleme im Schadensfall.
Empfehlung: Berücksichtigen Sie bei der Angebotsphase möglichst viele Risikomerkmale, um einen umfassenden Marktüberblick und eine breite Verhandlungsgrundlage zu erhalten. Bevorzugen Sie in der Entscheidungsphase KfZ-Versicherer, die möglichst wenig Risikomerkmale zur Vertragsgrundlage machen. Sie minimieren dadurch Angriffsflächen im Großschadensfall.
Deckungsumfang der KFZ-Versicherung
KFZ-Haftpflichtversicherung
Ohne die KFZ-Haftpflichtversicherung darf kein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Als Pflichtversicherung übernimmt sie zivilrechtliche Schadenersatzansprüche, wenn Dritte durch den Gebrauch eines KFZ geschädigt werden. Nicht versichert sind Eigenschäden. Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen sind gemäß §4 Abs. 2 PflVG
- für Personenschäden 7,5 Mio. Euro
- für Sachschäden 1,120 Mio. Euro
- für reine Vermögensschäden 50.000 Euro
Empfehlung: Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen sind nicht ausreichend, da Sie zivilrechtlich unbegrenzt für verursachte Schäden haften. Es gibt zahlreiche KFZ-Versicherer die für geringe Beitragszuschläge deutlich höhere Summen anbieten.
Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko)
Die Teilkaskoversicherung bietet einen Basisschutz für das eigene Fahrzeug. Sie umfasst Schäden durch
- Brand oder Explosion
- Entwendung, Diebstahl, Raub, Unterschlagung und unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen
- Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
- Lawinen (Vorsicht: Für Dachlawinen können Einschränkungen gelten)
- Zusammenstoß mit Wildtieren gemäß Bundesjagdgesetz
- Kurzschluss an der Verkabelung
- Glasbruch
Empfehlung: Die Teilkaskoversicherung wird mit einem festen Beitragssatz kalkuliert und die Vollkaskoversicherung mit Schadenfreiheitsklassen. Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Leistungen der Teilkaskoversicherung. Wenn Sie eine sehr gute Schadenfreiheitsklasse in der Vollkasko erfahren haben, kann die Vollkaskodeckung günstiger sein, als die reine Teilkaskoversicherung. Es lohnt sich für Sie die beiden Beiträge miteinander zu vergleichen.
Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)
Beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko und darüber hinaus
- Schäden am eigenen Fahrzeug bei Unfall
- Vandalismus
Nicht versichert sind Schäden durch Verschleiß und Abnutzung. Ebenfalls nicht versichert, aber als Zusatzbaustein einschließbar sind Brems-, Betriebs- und Bruchschäden.
Empfehlung: Die Vollkaskoversicherung ist sehr kostspielig und für ältere Fahrzeuge häufig unwirtschaftlich. Achten Sie auf die Mitversicherung grob fahrlässig herbeigeführter Schäden und prüfen Sie Beitragsvorteile durch eine Werkstattbindung.
Wir achten auf´s Kleingedruckte
Die Details der KFZ-Versicherung
Die Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit ist vor allem für die Vollkaskoversicherung bedeutsam. Viele Versicherer kürzen die Leistungen, wenn ein Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt wurde. Die Bandbreite dabei ist groß, z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, schreiben von Textnachrichten während der Fahrt, telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, wahrnehmungsbeeinträchtigende Musiklautstärke usw. Sehr heikel ist auch ein KFZ-Diebstahl nach Schlüsselverlust. Wie wurde der Schlüssel verwahrt? Die Rechtsabteilungen der Versicherungskonzerne entfalten bei der Suche nach grob fahrlässigen Verhaltensweisen höchste Kreativität.
Empfehlung: Werden Sie beim Versicherer zur Kreativitätsbremse. Schließen Sie grob fahrlässig herbeigeführte Schäden in Ihren Vertrag mit ein. Diese Klausel ist wichtig.
Diese Klausel erweitert den Leistungsumfang der KFZ-Versicherung über die Vollkaskoversicherung hinaus.
Bremsschäden in der KFZ-Versicherung
Schäden durch harte Bremsmanöver, z.B. durch verrutschen der Ladung oder schleudernden Anhänger.
Betriebsschäden in der KFZ-Versicherung
Umfasst Schäden durch Bedienfehler und fahrtechnisches Fehlverhalten.
Bruchschäden in der KFZ-Versicherung
Umfasst Schäden durch Überbeanspruchung-, Konstruktions- und Materialfehler. Zum Beispiel brechende Radaufhängungen.
Empfehlung: Bei hochwertigen und stark beanspruchten Fahrzeugen ist dieser Einschluss sinnvoll.
Die Kollision von eigenen Fahrzeugen auf und außerhalb des eigenen Grundstücks sind vielen KFZ-Haftpflichtversicherungen als sogenannte Eigenschäden ausgeschlossen. Hintergrund ist vor allem die damit verbundene Missbrauchsmöglichkeit. Einige Versicherer bieten dennoch eine Deckung für Eigenschäden an.
Empfehlung: Je komplizierter die Lade- und Parksituation auf Ihrem Firmengelände ist und je häufiger mehrere Fahrzeuge Ihres Unternehmens gleichzeitig auf Baustellen entsandt werden, desto eher ergibt die Mitversicherung von Eigenschäden Sinn.
Die „GAP-Deckung“ in der Vollkaskoversicherung schließt bei einem Totalschaden des Fahrzeugs die Lücke zwischen dem Fahrzeugwert und einem etwaigen höheren Restleasings- oder Finanzierungsbetrag.
Beispiel: Ein finanziertes oder geleastes Fahrzeug hatte einen Neuwert von 47.000 Euro. Nach zwei Jahren führt ein Unfall zum Totalschaden. Gegenüber der Bank besteht eine Restverbindlichkeit von 34.000 Euro. Die Kfz-Versicherung zahlt den von einem Sachverständigen ermittelten Restwert von
29.000 Euro – die Lücke zwischen Restwert und Verbindlichkeit ist 5.000 Euro. Bei Einschluss der „GAP-Deckung“ übernimmt die KFZ-Versicherung diese Differenz.
Empfehlung: Sinnvoll bei finanzierten und geleasten Fahrzeugen.
Bei gestohlenen oder vollständig zerstörten Fahrzeugen ersetzt die Versicherung normalerweise den Zeitwert. Neufahrzeuge verlieren in den ersten Jahren sehr stark an Wert. Dadurch entsteht eine große Differenz zwischen dem seinerzeit gezahlten Neupreis und dem Zeitwertanspruch gegen den Versicherer. Mit dem Baustein „Neuwertentschädigung“ verpflichtet sich der Versicherer den Neupreis zu erstatten. Der Zeitraum dieser Klausel wird meistens auf die ersten 12 – 36 Monate nach der Erstzuluassung begrenzt.
Empfehlung: Sinnvoll bei hochwertigen Neufahrzeugen. Die Klausel sollte mindestens für die ersten 24 Monate nach Erstzulassung vereinbart werden.
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch den Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Tieren nach dem Bundesjagdgesetz (Reh, Wildschwein, Fuchs, Hase etc.) ab. Mit der erweiterten Wildschadenklausel wird bei einem Zusammenstoß mit anderen Tieren geleistet, z.B. Vögel, Katzen, Hunde, Kühe, Pferde usw.
Empfehlung: Die Mitversicherung von einem Zusammenstoß mit Tieren aller ist sinnvoll.
Die Vertragswerkstätten von Automobilkonzerne sind stark überteuert. Bei Voll- und Teilkaskoversicherungen dürfen Versicherungsnehmer zur Schadensbehebung ihre Werkstatt frei wählen und auch stark margenoptimierte Vertragswerkstätten anfahren. Bei Tarifen mit Werkstattbindung verzichten die Versicherungsnehmer auf dieses Recht und binden sich an die Partnerwerkstätten des Versicherungsunternehmens. Aufgrund der geringeren Margenerwartungen von freien KFZ-Meisterwerkstätten fallen die Reparaturrechnungen für den Versicherer geringer aus. Dieser Vorteil wird als Beitragsrabatt an die Versicherungskunden weitergegeben.
Empfehlung: Wenn Sie Ihre Fahrzeuge länger halten und der Werkstattname nur geringen Einfluss auf den Wiederverkaufspreis hat, dann können Sie den großzügigen Rabatt der Versicherer annehmen und die Werkstattbindung eingehen. Die meisten Versicherer unterhalten ein sehr dichtes Netz mit Meisterwerkstätten und bieten Ihnen vielfältige Zusatzleistungen, wie z.B. die Kostenübernahme für Mietwagen, den Transport des Fahrzeugs zur Werkstatt u.v.m.
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