Richtig zitieren: Die fünf wichtigsten Standards
Richtig zitieren zeigt Respekt vor fremder Arbeit und hinterlässt einen guten Eindruck. Zum Alltag eines Unternehmers gehört schriftliche Kommunikation: Arbeitsleitlinien, Gutachten, Werbebroschüren oder Schriftkontakte mit Kunden und Interessenvertretern.
Kommunikation baut immer auf Kommunikation auf. Zitieren ist die Dokumentation von Quellen für den Bezug auf fremdes geistiges Eigentum.
In der akademischen Welt gelten beim Zitieren strenge Regeln. Diese können je nach Universität oder Fachbereich voneinander abweichen. Die Verwendung von fremdem geistigem Eigentum ohne Kennzeichnung wird an Hochschulen als Täuschungsversuch (Plagiat) gewertet und scharf sanktioniert.
Handwerksbetriebe sind keine akademischen Forschungsstätten. Dennoch kann es von Nutzen sein, mit akademischen Zitier-Standards vertraut zu sein. So können Sie mit gutem Gefühl sicher auf Quellen zurückgreifen. Ihre Kommunikation wird noch professioneller.
Die gängigsten Zitierweisen werden nachfolgend vorgestellt. Wenn Sie sich zu gegebener Zeit mit korrekter Zitation befassen möchten, heben Sie sich diesen Artikel einfach auf.
Richtig zitieren 1: Der Vollbeleg
Beim Vollbeleg werden die vollständigen Quellenangaben in einer Fußnote platziert: Name Autor (mit Vorname), Titel, Auflage (falls mehr als eine), Verlagsort, Verlagsjahr, Seitenangabe. Beispiel:
Wenn aus einem Sammelband zitiert wird, sind der Herausgeber und Titel desselben anzugeben:
Wenn ein Text oder ein Band von mehreren Autoren oder Herausgebern verantwortet wird, wird in der Quellenangabe nur der erstangeführte Autor/Herausgeber genannt. Mit dem Zusatz et al. wird gekennzeichnet, dass mehrere Urheber verantwortlich sind. Et al. ist die Abkürzung des Lateinischen et alii und bedeutet ‚und andere‘ (Autoren).
Im Falle einer Zeitschrift kommt die Angabe des Jahrgangs hinzu:
Bei einer Internetquelle wird die Webadresse und das Abrufdatum angegeben:
Hinweis: Wenn bei einer Internetquelle das Datum fehlt, kann dies auch mit o.D. (= ohne Datum) gekennzeichnet werden.
Richtig zitieren 2: Der Kurzbeleg
Bei längeren Abhandlungen hat sich in der akademischen Welt in jüngster Zeit die Kurzbeleg-Zitierweise durchgesetzt. Der Kurzbeleg hat den Vorteil der Platzersparnis. Er setzt aber zwingend ein (alphabetisch geordnetes) Literaturverzeichnis mit Vollbelegen voraus.
Diese Zitierweise bietet sich an, wenn auf Quellen mehrfach verwiesen wird. Der Fußnotenapparat wird so schlank gehalten. Die vollständigen Quellenangaben können dann im Literaturverzeichnis nachgeschlagen werden. Die Abkürzungen f. und ff. stehen für ‚folgende‘ (Seite) und ‚fortfolgende‘ (Seiten). Damit wird angezeigt, dass sich der Quellenbezug über mehrere Seiten erstreckt. Das Ende der Bezugnahme bleibt im Fall von ff. jedoch unklar, weshalb manche Fakultäten eine exakte Seitenangabe (bspw. S. 124-132) bevorzugen. Die Abkürzung Ebd. steht für ‚ebenda‘, also dieselbe zuvor genannte Quelle.
Weitere Möglichkeiten des Kurzbelegs:
Wenn auf eine Quelle desselben Autors aus demselben Jahr Bezug genommen wird, erfolgt die unterscheidende Kennzeichnung durch Buchstaben (im Beispiel: 2020 a / 2020 b). Die sinngemäße Widergabe einer Quelle wird mit der Abkürzung Vgl. (= ‚Vergleiche‘) gekennzeichnet. Wenn derselbe Autor unmittelbar aufeinanderfolgend zitiert wird, kann der Autorenname durch Ders. (= Derselbe o. Dies. = Dieselbe im Falle weiblicher Autorenschaft) ersetzt werden. Aber Achtung: Wenn zwischen die Verwendung derselben Quelle eine andere Quelle platziert wird (im Beispiel zwischen Fußnote 3 und 5), muss der Name des Autors wieder ausgeschrieben werden.
Richtig zitieren 3: Mehrfachbelege
Sie können zu einem Aspekt auch mehrere Quellen angeben:
Richtig zitieren 4: Sekundärbelege
Sekundärbelege sind bereits zitierte Zitate aus einer Sekundärquelle. Dies sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Wenn es – z.B. aus technischen Gründen – nicht anders geht, kann ein Sekundärzitat wie folgt angegeben werden:
Richtig zitieren 5: Auslassungen und Hervorhebungen
Zitatauslassungen ‚[…]‘, -einfügungen und -hervorhebungen können wie folgt gekennzeichnet werden:
„Die gleiche teure Erfahrung [Ablehnung d. Schadensregulierung infolge inadäquater Gebäudeversicherung – Einfügung M. Mustermann] droht übrigens auch Hausverwaltungen und Immobilienbesitzern, wenn die regelmäßige Dachüberprüfung unterlassen (Hervorhebung – „Name des Autors“) […] wird.“