Die Zusage einer Versicherungsgesellschaft, den Versicherungsschutz für ein Risiko zu übernehmen. Wenn eine Versicherungsgesellschaft eine Deckungszusage für ein Risiko abgibt, obwohl der eigentliche Versicherungsvertrag noch nicht zustande gekommen ist, handelt es sich um eine so genannte „vorläufige“ bzw. „sofortige Deckungszusage“.