Eine am 22. Mai 2007 in Deutschland in Kraft getretene europäische Verordnung. Oberstes Ziel dieser Neuregelung der Versicherungsvermittlung war die Stärkung des Verbraucherschutzes. Die vier wesentlichen Punkte der Vereinbarung sind folgende:

  1. Eintragung der Vermittler in das Versicherungsvermittlerregister
  2. Informationspflichten für den Vermittler gegenüber dem Kunden
  3. Beratungs- und Dokumentationspflichten (Stichwort: Beratungsprotokoll)
  4. Einrichtung einer Schlichtungsstelle (Versicherungsombudsmann e. V.)

Der Eintrag in das Vermittlerregister setzt den Nachweis geeigneter Fachkenntnisse, einer Berufs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und eines positiven Leumunds voraus.