Bei einer Honorarberatung erhält der Vermittler die Vergütung nicht durch das Versicherungsunternehmen in Form einer Courtage oder Provision, sondern sein Vergütungsanspruch wird individuell zwischen ihm und dem Versicherungsnehmer geregelt. Im Regelfall werden dann nettoisierte Tarife oder Honorartarife angeboten, in denen keine Vermittlerprovision einkalkuliert ist.