Der Versicherer ist unter gewissen Umständen nicht zur Begleichung des Schadens verpflichtet. Häufige Gründe für die ganze oder teilweise Leistungsfreiheit sind missachtete Obliegenheiten, Anzeigepflichtverletzungen, Unterversicherung und grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle.