Vertraglich festgelegte Pflichten des Versicherungsnehmers, die zu erfüllen sind, um den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Vor Eintritt eines Versicherungsfalls sind z.B. die vereinbarten Sicherheitsvorschriften einzuhalten, nach einem Versicherungsfall ist dieser unverzüglich der Versicherungsgesellschaft anzuzeigen. Nachzulesen sind die vereinbarten Obliegenheiten im Versicherungsschein.