Umstellen des Versicherungsvertrages von einer Versicherungsgesellschaft (Risikoträger) auf eine andere. Versicherungsverträge werden vom Makler meistens im Rahmen einer Neuordnung umgedeckt, oder wenn der Wechsel des Risikoträgers zu preislichen bzw. leistungsmäßigen Vorteilen für den Mandanten führt.