Ist die gewählte Versicherungssumme geringer als der Wert der versicherten Sachen, liegt eine Unterversicherung vor. In diesem Fall ist das Versicherungsunternehmen berechtigt, die Ersatzleistung im Verhältnis „versicherter Wert zu tatsächlichem Wert“ zu kürzen. Für bestimmte Sparten und unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, mit dem Versicherungsunternehmen einen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren, durch den eine solche Kürzung vermieden wird. Besonders anfällig für Unterversicherung sind Sachen deren Wert schwer ermittelt werden kann oder deren Wert gewissen Schwankungen unterliegt.