Eine fachspezifische Ausbildung, die speziell für den Versicherungsaußendienst eingerichtet wurde. Die Sachkundeprüfung zum Versicherungsfachmann wird von der Industrie und Handelskammer abgenommen. Es ist die Mindestqualifikation für den Eintrag in das Versicherungsvermittlerregister und somit für die selbstständige Ausübung dieser Tätigkeit.