Versicherungsmakler sind Sachwalter (siehe Sachwalterurteil) ihrer Kunden. Das bedeutet er wird wie ein Rechtsanwalt oder Steuerberater, mit der bestmöglichen Vertretung der Interessen seines Mandanten beauftragt. Dies unterscheidet ihn vom Ausschließlichkeitsvertreter, der als Interessenvertreter eines Versicherungsunternehmens agiert.

Während der Ausschließlichkeits- bzw. Versicherungsvertreter lediglich ein auf den Wunsch des Kunden passendes Produkt seiner Gesellschaft anbieten muss, gehen die Aufgaben und Pflichten eines Versicherungsmakler weiter:

Das zu versichernde Risiko muss von ihm grundlegend analysiert werden. Er muss gegebenenfalls Überzeugungsarbeit leisten, um seinen Mandanten von unvorteilhaften Ansichten abzubringen. Seine Empfehlungen haben auf einer umfangreichen Marktrecherche zu beruhen. Ein Versicherungsmakler ist seinem Mandanten verpflichtet und keinem Versicherungsunternehmen.